IGel-Leistungen in unserer HNO-Praxis in Rödental
Individuelle Gesundheitsleistungen im Bereich der HNO-Heilkunde
für diese Leistungen werden gesondert Rechnungen gestellt, da sie von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Ein Antrag zur (unerwarteten) Kostenübernahme ist zur Vorlage bei der Krankenkasse für jede/n Patientin/en individuell möglich:
- Infusionen (bei Hörsturz, Tinnitus, Ausfall eines Gleichgewichtsorganes, Facialisparese)
- Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie nach Ardenne (bei Hörsturz, Tinnitus)
- Tauchfähigkeitsbestätigung
- Eignungsbestätigung zur Logopädie-Ausbildung

